Pflegehinweise

Hufschuhe, Sättel, Reitpads und deren Zubehör sind im Alltag extremen mechanischen Kräften, Feuchtigkeit, Sand und unterschiedlichen Bodenbelägen ausgesetzt. Um Missverständnisse vorzubeugen, möchten wir hier kurz erläutern, wie der Gesetzgeber und wir als Händler die Begriffe Materialmangel und normaler Verschleiß unterscheiden.

Was fällt unter gesetzliche Gewährleistung?


Die gesetzliche Mangelhaftung deckt Fehler ab, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung/Übergabe im Material oder in der Verarbeitung liegen.

- Eine gebrochene Schnalle ohne äußere Einwirkung

- eine aufgeplatzte Naht nach der ersten Nutzung

- Schweißfehler am Material

- Fertigungsfehler

Was gilt als normaler Verschleiß oder Anwendungsfolge:

Genau wie bei Autoreifen nutzt sich das Reitzubehör durch den Gebrauch ab. Dies stellt keinen Mangel der Ware dar.

• Abrieb der Sohle der Hufschuhe (je nach Gangbild des Pferdes und der Auflastung reibt sich das Profil mit der Zeit ab)

• Mechanische Beschädigungen (durch Anstreifen, Reibung, Risse durch scharfe Steine/Äste)

• Scheuerstellen (falsche Größenwahl, unpassende Anatomie, angesammelter Sand und Dreck können zu Reibung führen. Dies ist kein Materialfehler, sondern ein Anwendungsfehler)